Laut aktueller Corona-Schutzverordnung (Fassung vom 16.04.2020) ist bei Bestattungen die Begrenzung auf den engsten Familienkreis entfallen.
Es gibt keine konkreten Einschränkungen der Personenanzahl.
Das Kreis Ordnungsamt empfiehlt den Städten und Gemeinden die Trauerhallen noch nicht zu benutzen und weiterhin die Trauerfeier zur Beisetzung im Freien durchzuführen.
Nur im Notfall soll die Nutzung der Trauerhalle möglich sein. Die Vorkehrungen zur Hygiene und die Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern müssen eingehalten werden.
Die Vorgaben gelten erstmal bis zum 03.05.2020.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Norbert und Marlies Wesselmann
Das Bestattungshaus Kühnhenrich aus Bork besteht nun schon in der 4. Generation und wurde 2001 von Hildegard Kühnhenrich an ihren Neffen Norbert Wesselmann und dessen Ehefrau Marlies übergeben. Frau Hildegard Kühnhenrich verstarb 2005.
Das Bearbeiten von Trauerdrucksachen wird im eigenen Hause durchgeführt. Die Erledigung aller Formalitäten, beauftragen von Traueranzeigen und gemeinsames Erstellen der Texte gehören zum Service der Bestattung. Eine Vermittlung von Grabpflege, Grabmälern und weitere Beratung in allen Trauerfragen runden das Servicepaket der Bestattung ab. Insgesamt möchten wir Ihnen in schweren Zeiten mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Seite stehen und Sie während der Bestattung unterstützen.